Häufig gestellte Fragen
Es gibt kein Mindestalter für die Ausbildung nach dem "Plöner Modell". Es wäre wünschenswert, wenn Sie berufs- und lebenserfahren wären. In einem persönlichen Gespräch können Sie weitere Details klären. Alle Infos gibt es unter www.senioren-assistentin.de oder unter Tel. 04307-900340 steht Ihnen Frau Büchmann, Büchmann / Seminare KG, gern persönlich zur Verfügung.
Es wäre wünschenswert, wenn Sie berufs- und lebenserfahren wären. Die Senioren begegnen den Senioren-Assistenten gern auf Augenhöhe. In einem persönlichen Gespräch können Sie weitere Details klären. Alle Infos gibt es unter www.senioren-assistentin.de oder unter Tel. 04307-900340 steht Ihnen Frau Büchmann, Ute Büchmann Seminare, gern persönlich zur Verfügung.
Senioren-Assistenz ist vorrangig eine Dienstleistung für Selbstzahler; hier gibt es eine freie Preisgestaltung, die jedoch nicht unter € 25,00 / Stunde liegen sollte.
Es ist möglich, die geleisteten Stunden im Rahmen der Verhinderungspflege abzurechnen, sofern ein Pflegegrad festgestellt wurde.
Bei anerkannten Senioren-Assistentinnen und Senioren-Assistenten lehnen sich die Konditionen an die Preise andere ambulanter Dienstleister an.
Kunden können Teile der Kosten für Arbeiten, die normalerweise Mitglieder ihres Haushalts ausführen würden, von der Steuer absetzen, wenn sie damit eine Firma oder einen Selbstständigen beauftragen. Die Bezahlung muss per Überweisung erfolgt sein. Sie können maximal Arbeitskosten von 20.000 Euro zu einem Fünftel in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Daraus ergibt sich ein direkter Abzug von bis zu 4.000 Euro im Jahr von der Steuerschuld des Kunden.
Viel IHK's bieten Existenzgründungsseminare an. Außerdem steht Ihnen die Bundesvereinigung gern mit Rat und Tat zur Seite. Wichtig: Steuerliche Fragen kann nur das Finanzamt oder ein Steuerberater klären.
Auf viele Fragen und Antworten freuen wir uns. So kann Wissensaustausch lebendig gestaltet werden. Und nur so können wir diese Rubrik kontinuierlich ausbauen. Bitte teilen Sie uns Ihre Fragen und auch Antworten mit - gern an info(at)bdsad.de.
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Kunden können Teile der Kosten für Arbeiten, die normalerweise Mitglieder ihres Haushalts ausführen würden, von der Steuer absetzen, wenn sie damit eine Firma oder einen Selbstständigen beauftragen. Die Bezahlung muss per Überweisung erfolgt sein. Sie können maximal Arbeitskosten von 20.000 Euro zu einem Fünftel in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Daraus ergibt sich ein direkter Abzug von bis zu 4.000 Euro im Jahr von der Steuerschuld des Kunden.
Ja - das Abrechnungsverfahren der Verhinderungspflege (über den Senior, die Angehörigen oder die Kasse direkt) ist mit der jeweiligen Pflegekasse zu klären. Die Abrechnung muss stundenweise erfolgen!
Nein - wenn sicher ist, dass Ihre Leistungen in der Senioren-Assistenz keine Pflege/ Krankenpflege überwiegend auf ärztliche Anordnung beinhaltet.
Details lesen Sie bitte unter folgendem Link in der Broschüre - Selbstständig, wie Rentenversicherung schützt
Die Bundesvereinigung ist durch die Eintragung ins Vereinsregister ein Verein mit einem satzungsgemäßen Auftrag und weitergefassten Aufgaben im Sinne einer Berufsvereinigung wie z.B. bundesweite, einheitliche Öffentlichkeitsarbeit, politische und somit auch gesellschaftliche Einflussnahme, Unterstützung der Mitglieder durch z.B. Vereinheitlichung von Präsentations- und Arbeitsunterlagen oder Weiterentwicklung der Senioren-Assistenz in gesellschaftlichem Kontext. Mehr dazu finden Sie auch hier: